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Für das Auftragsverhältnis mit unseren Mandanten gelten die
„Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB)“
bzw. die
„Allgemeinen Auftragsbedingungen für Abschlussprüfungen (AAB AP)“.
Für den elektronischen Verkehr gilt die „Vereinbarung über die
elektronische Datenübermittlung“.